Autoversicherung

Dein Auto. Dein Schutz. Deine Werkstatt.

Teilkasko, Vollkasko und freie Werkstattwahl verständlich erklärt.

UNSERE EMPFEHLUNG

Gut versichert. Frei in deiner Werkstattwahl.

Wir empfehlen dir, bei einer Kaskoversicherung bewusst auf freie Werkstattwahl zu achten. So kannst du auch im versicherten Schadenfall zu Auto Köhler kommen und uns mit der Reparatur beauftragen.

Auto Köhler bietet keine Werkstattbindung an. Entscheide dich deshalb für freie Werkstattwahl, wenn du deinen Kaskoschaden bei uns reparieren lassen möchtest.

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

SchutzWofür?Deine Orientierung
Kfz-HaftpflichtGesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt berechtigte Ansprüche anderer ab, wenn du mit deinem Fahrzeug einen Schaden verursachst.Sie ersetzt keine Kasko für Schäden an deinem eigenen Auto.
TeilkaskoVersichert je nach Vertrag beispielsweise Diebstahl, Glasbruch, Brand und bestimmte Natur- oder Tierschäden.Kann sinnvoll sein, wenn du solche Fahrzeugschäden nicht selbst tragen möchtest.
VollkaskoEnthält den Teilkaskoschutz und deckt zusätzlich insbesondere selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Auto sowie Vandalismus.Besonders bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen prüfen. Bei Leasing und Finanzierung gelten zusätzlich die Vertragsvorgaben.

Welche Kasko empfehlen wir dir?

Entscheidend sind der Wert deines Autos, der Beitrag und die Frage, ob du eine größere Reparatur oder einen Fahrzeugverlust selbst bezahlen könntest. Für ein neues oder hochwertiges Auto kann eine Vollkasko sinnvoll sein. Bei einem älteren Fahrzeug solltest du Beitrag und möglichen Ersatzwert abwägen; Teilkasko kann dann ausreichen.

Vergleiche neben dem Preis auch Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Leistungsumfang. Eine Selbstbeteiligung sollte so gewählt sein, dass du sie im Schadenfall gut tragen kannst. Unsere Empfehlung zur Werkstattwahl bleibt: Wähle einen Tarif ohne Werkstattbindung, wenn du auch im Kaskoschadenfall zu uns kommen möchtest.

WERKSTATTBINDUNG: DIE NACHTEILE

Ein Beitragsrabatt kostet dich freie Werkstattwahl.

Bei einem versicherten Kaskoschaden gibt dein Versicherer die Partnerwerkstatt vor. Du kannst dann nicht einfach zu uns, Auto Köhler, kommen. Willst du deinen Schaden bei uns reparieren lassen, brauchst du vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherers, damit dir aus der Werkstattbindung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Deine vertraute Werkstatt fällt weg

Statt bei uns mit deinem bekannten Ansprechpartner klärst du die Reparatur mit einem vorgegebenen Betrieb. Unsere Kenntnis deines Fahrzeugs und die gewachsene persönliche Betreuung kannst du dann nicht wie gewohnt nutzen.

Zusätzliche Eigenkosten drohen

Beauftragst du uns ohne Freigabe, kann die Versicherung die Erstattung nach deinem Tarif kürzen oder eine zusätzliche Selbstbeteiligung verlangen. Auch gleiche oder niedrigere Reparaturpreise heben die Bindung nicht automatisch auf.

Auch kleine Kaskoschäden können betroffen sein

Die Bindung kann nach den Tarifbedingungen auch bei Glas- oder versicherten Tierschäden greifen. Prüfe deshalb nicht nur den großen Unfallschaden, sondern auch solche Reparaturen.

Weg und Termin bestimmst du nicht allein

Der zugewiesene Betrieb muss nicht in deiner Nähe liegen oder deinen Wunschtermin anbieten. Kläre Entfernung, Wartezeit und Mobilität vorab. Eine Wartezeit berechtigt dich nicht automatisch, die Bindung zu umgehen.

Leasingvorgaben können widersprechen

Schreibt dein Leasingvertrag bestimmte Reparaturbetriebe oder Abläufe vor, müssen diese mit den Versicherungsvorgaben zusammenpassen. Sonst musst du im Schadenfall erst klären, welche Werkstatt beide Seiten akzeptieren.

Auszahlung kann geringer ausfallen

Wenn du statt einer Reparatur eine Auszahlung möchtest, können die vertraglichen Berechnungsregeln und günstigeren Partnerwerkstatt-Sätze die Höhe beeinflussen. Lass dir vorab erklären, wie dein Tarif eine solche Abrechnung behandelt.

Wie schnell ist die Ersparnis aufgebraucht?

Reines Rechenbeispiel: Du sparst 50 € Beitrag im Jahr. Werden bei einer Reparatur außerhalb des vorgegebenen Netzes von 5.000 € beispielsweise 15 % nicht erstattet, bleiben 750 € zusätzlich bei dir. Das entspricht 15 Jahren Beitragsersparnis – eine reguläre Selbstbeteiligung ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Die Zahlen sind frei gewählte Beispielwerte, kein konkreter Versicherungstarif. Ob und wie gekürzt wird, hängt von deinem Vertrag und dem Einzelfall ab.

Unsere klare Empfehlung: ohne Werkstattbindung.

Wenn du auch nach einem Kaskoschaden zu Auto Köhler kommen möchtest, wähle eine Versicherung mit freier Werkstattwahl. Entscheide nicht allein nach dem Jahresbeitrag. Ein Rabatt ersetzt weder deine Wahlfreiheit noch deinen persönlichen Ansprechpartner.

Prüfe vor dem Abschluss ausdrücklich, ob „Werkstattbindung“, „Partnerwerkstatt“ oder eine vergleichbare Regel vereinbart ist. Lass dir freie Werkstattwahl im Vertrag bestätigen. Besteht bereits eine Bindung, hole vor unserem Reparaturauftrag eine schriftliche Freigabe ein.

Was häufig verwechselt wird.

Bin ich auch bei Inspektionen und beim Reifenwechsel gebunden?

Eine Kasko-Werkstattbindung betrifft grundsätzlich versicherte Kaskoschäden. Regelmäßige Wartung, Reifenwechsel und übliche Verschleißreparaturen gehören nicht automatisch dazu. Zusätzliche Leasing- oder Garantievereinbarungen solltest du getrennt prüfen.

Gilt die Werkstattbindung des Unfallgegners auch für mich?

Sie bindet dich als geschädigten Dritten nicht. Die Kasko-Bindung des Unfallgegners betrifft dessen eigenes Fahrzeug, nicht deinen Schadenersatzanspruch.

Ich habe bereits eine Werkstattbindung. Was jetzt?

Prüfe deine Police und hole vor einer Kaskoreparatur die schriftliche Zustimmung deines Versicherers ein, wenn du den Schaden bei uns reparieren lassen möchtest. Bei einem Wechsel kannst du gezielt freie Werkstattwahl vereinbaren.

Die Hinweise geben dir eine allgemeine Orientierung. Welche Schäden bezahlt werden und welche Vorgaben gelten, steht in deinem Versicherungsvertrag.

Nach einem Unfall: erst Sicherheit, dann Schadenabwicklung.

Unsere Schritt-für-Schritt-Seite hilft dir, in der richtigen Reihenfolge vorzugehen.

Was tun bei einem Unfall?Unsere Hilfe bei Unfallschäden

Hintergründe zur Werkstattbindung

Stand unserer Einordnung: 20.10.2026. Die Beiträge schildern Risiken und teilweise ältere Einzelfälle; deren Zahlen sind keine allgemeingültigen aktuellen Tarifbedingungen.

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